Gemeinsamer Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten

Um sowohl eine Festbrennstofffeuerstätte als auch eine Lüftungsanlage in einem Gebäude bzw. einer Nutzungseinheit gemeinsam betreiben zu können, wurden in der Vergangenheit die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Dennoch kam und kommt es in Praxis immer wieder zu Abstimmungsproblemen und Miss-verständnissen unter den beteiligten Gewerken. Ein Expertenkreis der beteiligten Gewerke hat darum den Stand der rechtlichen Grundlagen und das Wissen der Gewerke zusammengestellt sowie die Verantwortlichkeiten dargestellt. Im Ergebnis wurde die Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräte durch die folgenden Verbände und Institutionen erarbeitet:

  • Fachverband Gebäude Klima (FGK);
  • Wohnungslüftungsverband (VfW);
  • Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI);
  • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV);
  • Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK);
  • Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH);
  • Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) und
  • Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Von diesem Expertenkreis wurde eine „Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten“ erstellt. Diese Übersicht stellt die Möglichkeiten für den gemeinsamen Betrieb aufgrund der gesetzlichen Anforderungen (TROL, DIN 1946-6, Verwaltungsvorschriften und Feuerungsverordnungen der Länder etc.) dar und informiert welche Erklärungen und Dokumentationen dem bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme nach Landesrecht vorzulegen sind, damit eine positive Abnahme erfolgen kann.

In der Übersicht sind die jeweils möglichen Varianten des gemeinsamen Betriebes von Festbrennstoff-Feuerstätte, Lüftungsanlage sowie Lüftungsgerät und ggf. notwendiger Sicherheitseinrichtung zusammengestellt. Die Übersicht bezieht sich immer auf den Fall von einfach belegten Schornsteinen mit nur einer angeschlossenen Feuerstätte pro Nutzungseinheit.

Für die Mehrfachbelegung wird auf das ZIV-Merkblatt „Für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe ohne Gebläse, die an mehrfach belegte Schornsteine angeschlossen sind, Lüftungsgeräten und Luft absaugenden Einrichtungen – Mehrfachbelegung“ verwiesen.

Im Folgenden finden Sie die Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe (Einfachbelegung) und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten und zwei Mustererklärungen (Herstellererklärung für Wohnungslüftungsgeräte und Fachunternehmererklärung) die die Anwendung in der Praxis erleichtern sollen. 


Die Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräte stellt ein „lebendes Dokument“ dar, das bei Weitereinwicklungen, wie z.B. gesetzliche und normative Änderungen, insbesondere aber auch Rückmeldungen aus der Praxis angepasst werden kann und soll.

Weitere Informationen finden Sie nachstehend:

Gern können Sie Ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge für den Expertenkreis an den HKI Verband an info@hki-online.de senden.

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