Feuerstättenverordnung
Aktuelle Information zur Feuerstättenverordnung und dem Austausch alter Holzheizungen
Seit Inkrafttreten der neuen Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1.BImSchV) im März 2010 bestehen in Deutschland konkrete Vorgaben für Einzelraum-Feuerstätten hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad. Die Verordnung enthält darüber hinaus eine Sanierungsregelung für Altgeräte. Allerdings ist diese Regelung mit sehr langen Umsetzungsfristen versehen, sodass nur langsam – schrittweise bis 2024 – eine Reduzierung von Staub und anderen Schadstoffen erfolgen wird.
Holz als nachwachsender Brennstoff zählt aus gutem Grund zu den staatlich geförderten erneuerbaren Energien. Bezogen auf die Erzeugung von Wärme stellte feste Biomasse davon im Jahr 2009 einen Anteil von über 70 Prozent – wodurch knapp 21 Mio. Tonnen Treibhausgas-Emissionen vermieden wurden. Dies entspricht dem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß aller Einwohner von München und Frankfurt am Main zusammen. Mit dazu beigetragen hat die im Laufe der Jahre weiterentwickelte Verbrennungstechnik, wodurch bei modernen Festbrennstoff-Geräten auf der einen Seite die Emissionen gesenkt und auf der anderen Seite der Wirkungsgrad – und somit auch die Energieeffizienz – deutlich gesteigert werden konnten.
Ältere Feuerstätten hingegen sind sie für den Großteil der Emissionen verantwortlich, daher ist die Steigerung des jährlichen Austausches von Altgeräten anzustreben. Der HKI appelliert daher auch an die Verbraucher, in ihrem eigenen Interesse über den vorzeitigen Austausch älterer Feuerstätten durch eine moderne Feuerstätte nachzudenken. Denn neben den Vorteilen für das Klima und die Umwelt sind damit nicht zuletzt auch sinkende Heizkosten verbunden. Weitere Informationen unter www.ratgeber-ofen.de.
Weitere Informationen zu Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung finden Sie hier:
Fragen und Antworten zur 1. BImSchV
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