HKI und ZIV informieren:
Argumente für den Austausch von Einzelraumfeuerstätten
Die Gesetzlichen Fristen nach der 1. BImSchV
Der Gesetzgeber hat Fristen für die Stilllegung / den Austausch alter Geräte festgelegt: Wenn CO-Emissionen und Feinstaub von alten Feuerstätten höher als in der Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen aktuellen 1. BImSchV vorgeschrieben, erreicht werden, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild des Gerätes.
Datum auf dem Typenschild |
Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar |
31. Dezember 2014 |
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 |
31. Dezember 2017 |
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 |
31. Dezember 2020 |
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 |
31. Dezember 2024 |
Weitere wesentliche Argumente, die für einen Austausch sprechen
- Neue moderne Feuerstätten haben gegenüber alten Geräten einen höheren Wirkungsgrad und damit einen geringeren Brennstoffverbrauch. Dadurch wird effizienter geheizt.
- Durch den geringeren Brennstoffverbrauch können Heizkosten eingespart werden.
- Neue Heizgeräte verursachen deutlich geringere Emissionen. Die Faustregel hierbei lautet: Je älter die Feuerstätte umso höher werden in der Regel die CO- und Feinstaub-Emissionen sein.
- Durch geringere Emissionen und einen höheren Wirkungsgrad sind die neuen Geräte umweltschonender als alte Geräte.
- Alte Geräte sind wartungsintensiver, da ein Austausch/Erneuerung von Dichtungen, Feuerraumauskleidungen, Umlenkungen notwendig wird. Dieses ist mit Kosten verbunden. Daher empfiehlt es sich, lieber ein pflegeleichtes Neugerät mit modernen Materialien und Werkstoffen anzuschaffen.
- Bei modernisierten Gebäuden mit Wärmedämmung sollte ebenfalls ein modernes leistungsangepasstes Neugerät verwendet werden. Dieses verhindert eine Überhitzung des Raums und zudem die Energievernichtung durch Dauerlüftung. Auch hier gilt wieder: geringerer Brennstoffverbrauch = geringere Heizkosten + Schonung der Umwelt.
- Beraten Sie Ihren Kunden lieber jetzt und in Ruhe und nicht erst zum gesetzlichen Stichtag, damit er im kommenden Winter eine funktionsfähige Einzelraumfeuerstätte zur Verfügung hat.